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Tipps zum nachhaltigen Investieren
Was sind Artikel 6, 8 und 9 ETFs / Fonds?
EU-Offenlegungsverordnung sind:
Finanzprodukte nach Artikel 6 berücksichen Nachhaltigkeitskriterien nicht oder nur in geringem Umfang. Sie müssen lediglich beschreiben, wie Nachhaltigkeitsrisiken Ihre Entscheidungen beeinflussen und sich auf die Finanzlage auswirken könnten.
Finanzprodukte nach Artikel 8 fördern entenweder ökologische oder soziale Merkmale oder beide. Sie berücksichen also ESG-Kriterien.
Finanzprodukte nach Artikel 9 streben eine nachhaltige Investion an. Häufig werden präzise ökologische oder soziale nachhaltigkeitsziele verfolgt, etwa negative Auswirkungen auf die Umwelt, Gesellschaft oder die Mitarbeiter:innen zu reduzieren, die Menschenrechte zu achten oder Koruption und Bestechung zu bekämfen.
Taxonomie Kategorie A, B und C
Die Begriffe Kategorie A, Kategorie B und Kategorie C stammen aus der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (EU) und beziehen sich auf die Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit und nachhaltigkeit. Diese Kategorisierungen dienen dazu, Investoren und Unternehmen dabei zu unterstützen, die nachhaltigkeit von Investitionen zu beurteilen.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das klare Kriterien festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Diese Kategorien beziehen sich auf den Beitrag einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Kategorie A
Umfasst wirtschaftliche Aktivitäten, die wesentlich zu einem oder mehreren der Umweltziele beitragen. Diese Aktivitäten müssen strenge ökologische Anforderungen erfüllen und dürfen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die anderen Umweltziele haben.
> Beispiele
Erzeugung erneuerbarer Energien:
Windparks: Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen zur Stromerzeugung.
Solaranlagen: Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Solarstrom.
Energieeffiziente Gebäude:
Neubau von Niedrigenergiehäusern: Gebäude, die sehr strenge Energieeffizienzstandards erfüllen und dadurch den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich reduzieren.
Renovierung von Bestandsgebäuden: Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden, um den Energieverbrauch erheblich zu senken.
Nachhaltige Landwirtschaft:
Biologische Landwirtschaft: Anbaupraktiken, die ohne den Einsatz synthetischer Pestizide und Düngemitel auskommen und die Bodengesundheit sowie die Biodiversität fördern.
Agroforstwirtschaft: Integration von Bäumen in landwirtschaftliche Systeme, was den Kohlenstoffgehalt im Boden erhöht und die Biodiversität fördert.
Kategorie B
Bezieht sich auf wirtschaftliche Aktivitäten, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, jedoch nicht als wesentlich betrachtet werden. Diese Aktivitäten können beispielsweise ergänzende oder unterstützende Maßnahmen umfassen, die nicht den gleichen Grad an ökologischer Wirkung wie Kategorie A haben.
> Beispiele
Verbesserung der Energieeffizienz:
Modernisierung von Industrieanlagen: Aufrüsten von Produktionsanlagen, um den Energieverbrauch zu senken, ohne die wesentlichen Produktionsprozesse grundlegend zu verändern.
Optimierung von Beleuchtungssystemen: Austausch konventioneller Beleuchtung gegen LED-Beleuchtung in Unternehmen oder im öffentlichen Raum.
Abfallmanagement:
Recycling-Infrastruktur: Aufbau und Betrieb von Recyclinganlagen, die eine höhere Rückgewinnung von Materialien ermöglichen, auch wenn sie nicht direkt in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Verbesserte Abfalllogistik: Effizientere Sammlung und Transport von Abfällen, um die Umweltbelastung durch den Abfalltransport zu reduzieren.
Nachhaltiger Verkehr:
Förderung von Elektrofahrzeugen: Anreize oder Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen.
Optimierung bestehender öffentlicher Verkehrsmittel: Verbesserungen an bestehenden Systemen des öffentlichen Nahverkehrs, die den Energieverbrauch senken, aber keine grundlegende Änderung des Verkehrssystems darstellen.
Kategorie C
Umfasst wirtschaftliche Aktivitäten, die neutral sind oder nur minimale Auswirkungen auf die Umwelt haben. Sie tragen nicht wesentlich zu den Umweltzielen bei, sind aber auch nicht schädlich.
> Beispiele
Normale Büroaktivitäten:
Nicht umweltrelevante Dienstleistungen:
Verkauf von Produkten ohne wesentlichen Umweltbezug:
Diese Kategorien helfen dabei, Finanzströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen und Ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen.